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Aktuelles

ESF-Projekte - Umgang mit der aktuellen Situation

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 16.03.2020
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Lieber Verbandmitglieder,

am Freitag, 13. März 2020 wandte ich mich als Vorstandsvorsitzender mit einer Mail an die Verantwortlichen der Sächsischen Aufbaubank zu o.g. Betreff.

Dabei standen u.a. folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Werden die Projekte beim Ausfall von Teilnehmern unterbrochen / verlängert?
  • Wie erfolgt die Abrechnung insbesondere der Personalkosten, mit z.B. Mietausgaben, etc. Ausfall oder ggf. Abbruch der Maßnahmen?

Weiterhin gaben wir an, weitere Fragen unserer Mitglieder gebündelt weiterzuleiten.

Soben, Montag, 16.03.2020 gegen 11:30 Uhr erreichte uns ein Rückruf der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Uns wurde mitgeteilt, dass man mit Hochdruck an konkreten Festlegungen zum Umgang mit der aktuellen Situation arbeitet, jedoch bisher noch keine verbindlichen Aussagen treffen konnte. Man verwies auf die:

- Webseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -

- Aktuelle Hinweise der Webseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -

- Geschaltete Hotline Tel.: 0351 / 4910 1100

Es wurde weiterhin darauf verwiesen, dass sich jeder Einzelne projektbezogen an die SAB wenden kann.

Wir verwiesen darauf, dass entsprechend der überwiegend bekannt gewordenen Sachlage die Projektträger ihr Personal dort, wo aktuell Teilnehmer nicht erscheinen, in "Dienstpflicht" gestellt haben und diese im Home-Office oder vor Ort Projektarbeit verrichten. Dies entspricht dem aktuellen Umgang der Sächsischen Staatsregierung mit dem eigenen Personal im Bildungsbereich.

Wir gaben an, dass wir zeitnah verbindliche Entscheidungen erwarten.

Norbert Rokasky
Vorstandsvorsitzender
Verband Sächsischer Bildungsdienstleister e.V.

Zuletzt geändert am: 16.03.2020 um 12:03

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Dresden - Schulung Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Was Unternehmen wissen müssen

Datum und Uhrzeit
25.03.2020 (14:00 Uhr)
Ende
25.03.2020 (17:00 Uhr)
Referent
IQ-Netzwerk
Kategorie
Termine

Inhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen

Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden

Kontakt und Anmeldung:

Anke Heinrich

Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050

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